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Freizeitpark Besuch unter erschwerten Bedingungen: Hygiene Schutzkonzepte

Viele Freizeitpark Fans, wie auch wir von Freizeitpark News, freuen sich riesig, dass die Parks in den kommenden Wochen endlich ihre Tore zur Saison 2020 öffnen und wir wieder etwas Spaß und Adrenalin erleben können. Freizeitparks bieten einem wie nur wenige andere Orte normalerweise die Gelegenheit in nur wenigen Augenblicken vom Alltag abschalten zu können und das Brauchen wir nach den letzten Monaten!

Was jetzt viele die sich über die Öffnung der Freizeitparks freuen vergessen, ist, dass die allgemeinen Regeln zum Schutz vor Infektionen durch den COVID-19 auch in einem Freizeitpark weiterhin gelten und dringend einzuhalten sind, wenn wir keinen erneuten Shutdown oder die erneute Schließung der Parks riskieren wollen! Wer also meint, er könnte mit seinen Freunden jetzt endlich wieder einen lustigen Tag in einem Freizeitpark verbringen, der täuscht sich gewaltig bzw. muss im Gegensatz zu Familien noch mehr Abstriche machen!

Wir im Team haben wie auch viele andere Freizeitpark Fans, die gerne mit Freunden einen Park besuchen, ein Problem! Wir wohnen nicht zusammen und müssen somit die Abstandsregeln einhalten! Auch andere Hygiene- und Schutzregeln werden einen Besuch in einem Freizeitpark erschweren, aber sie sind absolut notwendig!

Nehmen wir also als erstes die Abstandsregel, also das Einhalten des Abstandes von mindestens 1,5m zu Personen, die nicht mit einem selbst in häuslicher Gemeinschaft leben!
Nach der getrennten Anreise bedeutet das in einem Freizeitpark für Menschen, die nicht zusammenleben, …

  • … dass sie bereits beim Anstehen für die Eingangskontrolle bzw. Kasse in Abstand zu ihren Freunden stehen müssen.
  • … dass sie in den Warteschlangen Abstand zueinander halten müssen.
  • … dass sie nicht zusammen in einem Boot auf der Wildwasserbahn bzw. Raftingbahn fahren dürfen.
  • … dass sie nicht zusammen in einem Abteil bzw. Wagen bei Rundfahrgeschäften wie Parkzügen sitzen dürfen.
  • Foto: René Freizeitpark News
    … dass sie nicht zusammen in einer Gondel eines Riesenrades sitzen dürfen.
  • … dass sie nicht zusammen in einem Wagen oder Boot eine Themenfahrt genießen können oder mindestens 1-2 Reihen Platz zwischen ihnen frei bleiben müssen.
  • … dass mindesten 2 Sitze auf Karussells zwischen ihnen frei bleiben müssen.
  • … dass sie nicht nebeneinandersitzend in der Achterbahn fahren dürfen oder mindestens 2 Plätze dazwischen frei bleiben müssen! Dies geht nur auf sehr wenigen Achterbahnen in Deutschland, die 4 Sitze pro Reihe haben. (Silver Star – Europa-Park, Krake –-Heide Park, Karacho – Tripsdrill, Kärnan – Hansa-Park)
  • … dass sie nicht an einem normalen 4 Personen Tisch zusammensitzen und zusammen essen dürfen. auch nicht Outdoor.
Foto: René Freizeitpark News

Gleichzeitig bedeuten die Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes, dass auch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss! Zum einen können die Fahrgeschäfte durch die Abstandsregelung nicht mit voller Auslastung fahren und zum anderen müssen Sitze, Griffe und Bügel regelmäßig bzw. ggf. nach jeder Fahrt desinfiziert werden.

Neben der Abstandsregel müssen aber auch alle anderen geltenden Regeln beachtet werden und das richtige Niesen und Husten in die Armbeuge setzen wir an dieser Stelle mal voraus.

Es wird in allen Freizeitparks eine Maskenpflicht in allen Wartebereichen und Überdachten Bereichen geben. In verschiedenen Parks wird es auch eine Maskenpflicht auf den Attraktionen selbst gegeben. Dies ist nicht unbedingt eine Entscheidung des Parks, sondern wird in vielen Fällen eine Auflage der jeweiligen Landesregierung bzw. des zuständigen Gesundheitsamtes sein! Während der Allgäu Skyline Park keine Masken auf den Attraktionen derzeit in seinem veröffentlichten Hygiene Schutzkonzept vorsieht, wird es im Europa-Park und Fort Fun Abenteuerland zu der Maskenpflicht auf Attraktionen (inkl. den Achterbahnen) kommen. Das Fort Fun hat dies in einer Notiz am 08.05.2020 auf Facebook und Engelbert Gabriel, Sprecher der Geschäftsleitung des Europa-Parks, gegenüber der Badischen Zeitung am 09.05.2020 in einem Interview verkündet.

Während im öffentlichen Leben ein Schal als Nase-Mund-Schutz erlaubt ist, sind diese auf den Attraktionen nicht zugelassen! Dies wiederum hat nichts mit Corona zu tun. Ein Schal kann sich verfangen und ist somit generell nicht auf Achterbahnen erlaubt. Für den Fall, dass die Maske während einer Fahrt oder sonst im Park verloren geht, kann man in manchen Parks eine Maske erwerben. Es empfiehlt sich allerdings direkt 2-3 Masken pro Person mitzunehmen vorsichtshalber!

Aber bevor sich hier nun jemand ärgert und aufregt, die Alternative wäre die Parks ganz geschlossen zu halten und das wollen wir alle nicht! Außerdem möchten wir wie alle Freizeitparks die Besucher bitten nur dann in einen Freizeitpark zu gehen, wenn man absolut gesund und vor allem keine für COVID-19 typischen Symptome aufweist! Sollte eine verstärkte Ausbreitung bei Neuinfizierten auf einen Freizeitpark zurück zu führen sein, könnt ihr euch vorstellen, wie schnell dieser oder sogar alle wieder geschlossen werden! Also, wer Symptome hat, bleibt zu Hause, lässt sich testen und geht erst nach seiner Genesung oder einem negativen Testergebnis in einen Park!

Bitte informiert euch unmittelbar vor einem Besuch in einem Freizeitpark ausgiebig über die aktuell gültigen Maßnahmen des Parks auf dessen Homepage! Da sich diese jederzeit ändern können, solltet ihr sie euch auch kurz vor einem Besuch noch mal genau ansehen! Nach den ersten Erfahrungen der Parks wird es bestimmt zu Korrekturen und Nachbesserungen zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter kommen oder die Ämter erhöhen oder senken die Auflagen!

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es in den Parks durch die verschiedenen Landesregierungen und Gesundheitsämtern zu unterschiedlichen Maßnahmen kommen wird!

2 thoughts on “Freizeitpark Besuch unter erschwerten Bedingungen: Hygiene Schutzkonzepte

  • Mich würde mal interessieren wie es dann mit Einlassbeschränkungen generell aussieht. Ist doch eher unwahrscheinlich das z.B. im Heide Park wie sonst auch über 10.000 Menschen herein gelassen werden oder?
    Muss man sich dann vorher anmelden?
    Werden Besitzer einer Jahreskarte bevorzugt?
    Werden die Türen einfach geschlossen wen X-Personen im Park sind?
    Meiner Meinung nach alles überhaupt nicht komplett durchdacht.
    Bezüglich Desinfektion will ich überhaupt nicht Anfängen.

    Antwort
  • Ganz ehrlich, wenn „Gruppen“ in Form von 3- höchstens 4 Personen im Freizeitpark unterwegs sind, die sowieso sonst auch zusammen sind, dann ist es völliger Schwachsinn nicht nebeneinander, zumindest zu zweit, wie sonst auch fahren zu dürfen. Abstand zu anderen, ja, in geschlossener Gruppe (die erwähnte Höchstzahl) oder Personen die sich kennen und in Warteschlangen und Achterbahnen selbst in den hinteren sowie vorderen Reihen (vllt jeweils 2?! Sitze(!!), nicht Wägen, auch übertrieben) selbst ist
    es vollkommen ausreichend und richtig den nötigen Abstand einzuhalten. Zumal ja wie gesagt überall die Maskenpflicht besteht die zumindest vor evtl. Auswürfen anderer schützt. Einfach Mal die offiziellen Regelungen abwarten.

    Antwort

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